Förderungen
Heizungsförderung 2026 (KfW-Zuschuss 458): Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe). Hinzu kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % beim Austausch alter Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie ein einkommensabhängiger Bonus von bis zu 40 % für selbstnutzende Eigentümer. Insgesamt sind bis zu 70 %, in Einzelfällen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich – gedeckelt auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit.
Weitere Einsparpotenziale: Eine Dachdämmung kann bis zu 20 % der Energiekosten einsparen. Mit einem Batteriespeicher für deine PV-Anlage sind bis zu 80 % Eigenverbrauch möglich. Wir unterstützen dich aktiv bei der Beantragung deiner Förderung (BAFA, KfW, BEG).
Hinweis: Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst (u. a. neue Bonushöhen und reduzierte Kostenobergrenzen) und ändern sich in den kommenden Jahren weiter degressiv. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel – ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wir prüfen Ihre persönliche Förderfähigkeit gerne im kostenlosen Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen zur Heizungsförderung
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur KfW-Heizungsförderung 2026 (Förderprogramm 458).
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) austauschen. Für vermietete Wohneinheiten gelten eigene Fördersätze. Wir prüfen Ihre persönliche Antragsberechtigung im kostenlosen Beratungsgespräch.
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme (vor Auftragsvergabe bzw. Vertragsabschluss) bei der KfW gestellt werden. Ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich.
Ja, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Programmen kombinieren, zum Beispiel zinsgünstigen KfW-Krediten. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen. Wir beraten Sie gerne zu den Kombinationsmöglichkeiten.
So beantragen Sie Ihre Förderung
Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihre individuelle Förderfähigkeit (Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus) und erstellen ein unverbindliches Angebot.
Antragstellung vor Auftragsvergabe: Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den KfW-Antrag – wichtig: der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Nach Bewilligung erfolgt die fachgerechte Montage Ihrer neuen Heizung.
Die Heizungsförderung 2026 auf einen Blick
Beim KfW-Zuschuss 458 kombinieren sich Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Eckwerte – und prüfen Ihre persönliche Förderhöhe im Beratungsgespräch.
30%
Grundförderung für alle
16%
Klimageschwindigkeits-Bonus
28.000€
maximale förderfähige Kosten je Wohneinheit